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N.C. - Numerus clausus

Übersteigt in einem Fach die Nachfrage nach Studienplätzen die Kapazität der Uni, kann das begehrte Studienfach mit Numerus clausus belegt werden.

Numerus clausus kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt „geschlossene Anzahl“. Studienfächer mit einem N.C. haben also eine begrenzte Anzahl an zu vergebenden Studienplätzen. Die vorhandenen Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien vergeben, wobei die Abiturdurchschnittsnote das wichtigste Kriterium ist.

Zwei Arten von Numerus clausus

Numerus clasusus kann unterschieden werden nach dem bundesweiten und hochschulinternen N.C. Studiengänge mit einem bundesweiten Numerus clausus (z.B. Medizin, Pharmazie, Tiermedizin) werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS = Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) vergeben. Alle anderen Studiengänge können von den einzelnen Hochschulen mit einem hochschulinternen Numerus clausus, dem sogenannten Uni-N.C. oder Orts-N.C. belegt werden. Neben der Abiturnote können dabei noch weitere Auswahlkriterien wie Wartesemester, fachspezifische Auswahlkriterien, Ergebnisse von Eignungstests, Auswahlgesprächen etc. eine Rolle spielen.

Wozu ein Numerus clausus?

Laut Gesetz hat jeder Deutsche das Recht zu studieren, sofern er die formalen Qualifikationen (Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife) erfüllt. Einige Studienfächer und Hochschulen sind jedoch beliebter als andere. Übersteigt in einem Fach die Bewerberanzahl die Kapazitäten dieser Studienfächer, wird das Fach zulassungsbeschränkt.

Jedes Jahr ein neuer N.C.

Die Hochschulen ermitteln jedes Jahr das Angebot an Studienplätzen in den einzelnen Studiengängen neu. Je mehr Abiturienten sich für einen Studiengang bewerben und je geringer die Anzahl der verfügbaren Studienplätze, umso höher ist der Numerus clausus.Der N.C. steht also zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar nicht fest. Erst am Ende des Bewerbungsverfahrens kann ermittelt werden, welche Note nötig war, um in einem Studiengang zugelassen zu werden. Zur Orientierung dient der Numerus clausus des Vorjahres, da er sich in der Regel nicht erheblich ändert. Er gibt die Abiturnote oder die Anzahl der Wartesemester desjenigen wieder, der den letzten Studienplatz erhalten hat.

N.C. und Wartesemester

Neben der Abiturnote stellen Wartesemester ein weiteres Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen dar. Haben alle Bewerber die gleiche Note, entscheidet die Anzahl der Wartesemester über die Studienplatzvergabe.

Datum: 4/10
Autor: Rebekka Baus