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Deutschlandstipendium: Spitzenförderung für junge Akademiker

Das Deutschlandstipendium soll talentierte, leistungsstarke Studenten gezielt fördern. Ab Sommersemester 2011 soll es mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland schaffen.

Die Bundesregierung sieht für das Deutschlandstipendium 300 Euro pro Monat für besonders begabte Studenten vor. 50 Prozent kommen vom Staat, 50 Prozent von privaten Geldgebern. Ob Anspruch auf das Deutschlandstipendium ab dem Sommersemester 2011 besteht, hängt nicht nur von Schul- und Studienleistungen ab. Auch soziales Engagement, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Pflege eines Angehörigen sind Kriterien, die die Auswahlkommission berücksichtigt. Durch das Deutschlandstipendium sollen junge Menschen ermutigt werden, sich für eine anspruchsvolle Ausbildung zu entscheiden.

Das Deutschlandstipendium bietet viele Vorteile

Das Deutschlandstipendium erhält der Stipendiat vorerst für zwei Semester und muss es dann neu beantragen. Maximale Förderungszeit ist die gesamte Regelstudienzeit. Die finanzielle Unterstützung gilt als ergänzendes Programm zum Bafög und ist kein Darlehen. Eine Rückzahlung der Förderungsmenge erfolgt nicht.

Ein Vorteil ist auch die Unabhängigkeit vom Einkommen des Studenten und dem der Eltern. Außerdem gilt das Deutschlandstipendium genauso für Studenten aus dem Ausland, wie für Studenten eines Zweit- oder Masterstudiums. Die finanzielle Förderung unterliegt keiner steuerlichen Behandelung. Dies regelt das Stipendienprogramm-Gesetz, kurz StipG.

Die Hochschule als zentraler Vermittler des Deutschlandstipendiums

Die Hochschule steht bei dem Stipendienprogramm in der Position des Vermittlers. Sie gibt Interessierten Informationen, organisiert und spricht eventuelle Förderer an. Das Deutschlandstipendium soll im ersten Jahr an rund 10.000 Studenten gehen, etwa 160.000 sollen es zukünftig werden.

Anspruch auf das Deutschlandstipendium haben Studenten, die noch keine begabungs- oder leistungsabhängige Förderung über 30 Euro bekommen. Studenten sollten sich vorab informieren, ob ihre Hochschule am Förderungsprogramm teilnimmt und ob sie als Studenten förderungsfähig sind. Auswahlkommissionen der Hochschulen entscheiden schließlich über die Vergabe des Stipendiums.

Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium

Datum: 01/11
Autor: Johanna Nowak

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