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Bafög-Antrag: Termine nicht verpassen

Das Ausfüllen eines Antrags auf Bafög ist eine Menge Papierkram. Doch davon solltest du dich nicht entmutigen lassen. Wie du mit unseren Tipps den Bafög-Antrag erfolgreich meisterst.

Der Antrag auf Bafög erfolgt mithilfe von Formularen und muss beim zuständigen Bafög-Amt für die jeweilige Ausbildungsstätte eingereicht werden; eine Unterschrift ist unbedingt erforderlich. Ab dem 1.8.2016 allerdings müssen alle Bundesländer eine BAföG-Antragstellung online ermöglichen. Alle Nachweise über Einnahmen und Ausgaben, sowie Bescheinigungen über die Ausbildungsstätte müssen mit abgegeben werden. Auch wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sind, kann man den Antrag einreichen. Fehlende Nachweise, können auch später nachgereicht werden. Für schon vergangene Monate erhält man rückwirkend allerdings nichts. Formulare für den Bafög-Antrag

Formular Inhalt
Formblatt 1 Enthält persönliche Angaben, etc.
Formblatt 1, Anlage 1 Beim Erstantrag sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung und beim Antrag auf Auslands-Bafög abzugeben
Formblatt 1, Anlage 2 Wenn Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag besteht (mindestens ein Kind unter zehn Jahren im Haushalt)
Formblatt 2 Bescheinigung, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel erreicht. Viele Hochschulen liefern mit den Semesterunterlagen auch eine Bescheinigung mit, diese dann an Stelle des Formblatt 2 abgeben.
Formblatt 3 Auskünfte über das Einkommen des Ehegatten, sowie der Eltern (außer bei elternunabhängigem Bafög)
Formblatt 4 Nur von ausländischen Auszubildenden beim Erstantrag einzureichen, wenn auch die Eltern und der Ehegatte keine deutsche Staatsbürgerschaft haben
Formblatt 5 Bescheinigung über die erforderlichen Leistungsnachweise zur Weiterförderung durch Bafög, normalerweise nach dem 4. Fachsemester
Formblatt 6 Zur Beantragung von Auslands-Bafög
Formblatt 7 Bei jedem Aktualisierungsantrag (nur interessant, wenn Eltern aktuell weniger verdienen)
Formblatt 8 Kann eingereicht werden, wenn die Zahlung der Förderung nicht rechtzeitig erfolgen kann, z.B. bei Vorausleistungen

Wenn alle Unterlagen und Nachweise dem Bafög-Amt vollständig vorliegen, erhält man einen Bewilligungsbescheid. Darauf stehen die Höhe der Förderung, Hintergründe zur Berechnung und der Bewilligungszeitraum. Der Antrag gilt meist für zwölf Monate. Gibt es Unklarheiten, sollten Antragssteller nicht zögern, die Sachbearbeiter in Ihrem Bafög-Amt zu fragen. Die meisten Universitäten und Hochschulen haben auch Beratungsstellen, die weiterhelfen können.

Auch noch wichtig für den Bafög-Antrag:

  • Frühzeitig beantragen: Mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollte ein Weiterungs- /Folgeantrag gestellt werden. So erfolgen die Zahlungen ohne Unterbrechung.
  • Förderungsnummer bei jedem Schriftwechsel mit angeben: Sie steht auf dem Bafög-Bescheid, nachdem der Erstantrag gestellt wurde.
  • Wenn noch nicht vorhanden: Girokonto einrichten. Fast alle Banken und Sparkassen bieten für Schüler und Studierende kostenlos Girokontos an (Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen).

Datum: 08/2016
Autor: Rebekka Baus  
Bafög-Rückzahlung: Teilerlässe und Prozente

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