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Bafög: Studienhilfe vom Staat

Endlich wieder eine Bafög-Erhöhung! Mit dem 1. August 2016 hat sich der Höchstbetrag von bisher 670 auf 735 Euro erhöht. Auch die Freibeträge wurden angepasst. Wichtig für Master-Studenten: Ab sofort kannst du bereits mit der vorläufigen Zulassung Bafög beantragen und kannst so die Zeit bis zum Studienbeginn überbrücken.

Voraussetzungen für eine Förderung
Wer bekommt Bafög?
Wie viel Geld kann ich bekommen?
Freibeträge
Was muss ich zurückzahlen?

Das Bundesausbildungsrderungsgesetz, kurz Bafög, ist die staatliche Förderung für Studenten, deren Eltern sich eine Finanzierung nicht leisten können. Aktuell bekommen jährlich rund 925.000 Studenten und Schüler Bafög.

Was wird gefördert und welche Bedingungen gibt es?

Finanziell unterstützt wird die Ausbildung an einer Hochschule, einem Kolleg, einer Akademie oder einer allgemein- und berufsbildenden Schule; auch Fernstudiengänge, Auslandsaufenthalte und Praktika können gefördert werden.

 

Die Bedingungen

  • Eine besondere Eignung, wie etwa bei einem Stipendium, ist nicht nötig
  • Nur die Erstausbildung wird gefördert. Das bedeutet, wer während des Bachelor-Studiums die Fachrichtung wechselt oder sein Studium abbricht, wird in einer anderen Ausbildung nur unter besonderen Voraussetzungen gefördert
  • Ein Master-Studium, das a) einen Bachelor-Abschluss voraussetzt und dich b) für einen bestimmten Beruf qualifiziert, ist auch förderungswürdig
  • Auch eine kurze Lücke zwischen Bachelor-Abschluss und Beginn des Master-Studiums kann seit 2015 mit Bafög überbrückt werden: Mit vorläufiger Zulassung zum Master kannst du immerhin zwei Monate Bafög beziehen, auch wenn dein Studium noch nicht begonnen hat
  • Das Studium muss zielstrebig durchgeführt werden
  • Die Ausbildung muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden, bei Master-Studiengängen vor dem 35. Lebensjahr
  • Wie hoch die Förderung jeweils ausfällt und ob es überhaupt Bafög gibt, ist außerdem davon abhängig, wie hoch das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners ist

    Wer bekommt Bafög?

    Nicht nur Studenten und Schüler mit deutscher Staatsbürgerschaft haben ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung durch Bafög. Auch EU-Bürger können sich unter bestimmten Voraussetzungen fördern lassen - beispielsweise wenn sie bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben). Auch in Deutschland anerkannte Flüchtlinge oder Studenten, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, können Bafög beantragen.

    Bafög-Rechner

    Mit unserem Bafög-Rechner kannst du genau ausrechnen, wie viel Bafög dir zusteht. Mit Berechnung aller aktuellen Freibeträge und Einkommensgrenzen. Hier geht's zum Bafög-Rechner

    Wie viel Geld gibt es?

    Finanziell unterstützt werden der Lebensunterhalt und die Ausbildung selbst. Je nach Ausbildung gibt es pauschale Bedarfssätze. Wichtig ist dabei auch, ob du bei deinen Eltern wohnen kannst oder die Uni so weit weg ist, dass du eine eigene Wohnung brauchst. Wie viel Geld es tatsächlich gibt, ist abhängig vom Einkommen deiner Familie. Übersteigen dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen deiner Eltern oder deines Ehepartners die gesetzlich festgelegten Freibeträge, verringert sich der Förderbeitrag entsprechend. Minijob-Einkommen von 450 Euro monatlich werden dann nicht auf das BAföG angerechnet.Davon ausgenommen sind Begabten-Stipendien mit durchschnittlich bis zu 300 Euro im Monat.

    Wer seine Förderung berechnen möchte, muss zuerst seinen jeweiligen Bedarfssatz ermitteln. Davon wird das anzurechnende eigene Einkommen und Vermögen, das etwaiger Ehepartner und das der Eltern abgezogen. Welches Einkommen angerechnet wird, hängt auch von den jeweiligen Freibeträgen ab. Minijob-Einkommen von 450 Euro monatlich werden nicht auf das Bafög angerechnet.

    Einkommensfreibeträge

    • Eltern, verheiratet bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft verbunden und zusammenlebend: 1.715 Euro
    • Elternteil, alleinstehend: 1.145 Euro
    • Stiefelternteil: 570 Euro
    • Je Kind und Unterhaltsberechtigtem, das/der nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung steht: 520 Euro
    • Ehe- / eingetragenen Lebenspartner: 570 Euro  
    • Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen je: 520 Euro
    • Für die Bafög-Bezieher selbst: 290 Euro netto/450 Euro brutto

    Vermögensfreibeträge

    Anspruch auf finanzielle Unterstützung hast du nur, wenn du nicht vermögend bist. Deshalb gibt es auch hier Freibeträge, die nicht überschritten werden dürfen, wenn du Bafög beantragen möchtest. Dein eigenes Vermögen darf nicht mehr als 7.500 Euro betragen. Dazu kommen Vermögensfreibeträge von jeweils 2.100 Euro für etwaige Ehe-/Lebenspartner oder Kinder.

    Bafög bekommst du nicht geschenkt

    Bafög ist für Studenten allerdings kein Geschenk. Während Schüler die Finanzspritze als Vollzuschuss bekommen, wirst du als Student zur Hälfte bezuschusst. Das bedeutet, eine Hälfte des Geldes ist geschenkt, die andere ist ein zinsloses Darlehen des Staates, das du nach deinem Studium zurückzahlen musst. Um die Gefahr der Verschuldung möglichst gering zu halten, ist die Rückzahlung auf maximal 10.000 Euro beschränkt.

    Am wichtigsten ist jedoch, dass du den Antrag früh genug stellst. Das Durchforsten der Steuerunterlagen der Eltern oder die Ausbildungsbestätigung können mehrere Tage in Anspruch nehmen. Und die Bearbeitung des Antrags durch das Bafög-Amt kann noch einmal zwei bis drei Monate dauern. Man sollte sich daher schon im Vorfeld überlegen, ab wann man Förderung benötigt und sich Zeit nehmen, die Unterlagen zusammenzustellen. Denn nur so kannst du sicher sein, dass du das Bafög dann bekommst, wenn du es brauchst. 

    Bafög-Antrag: Termine nicht verpassen
    Bafög-Rückzahlung: Teilerlässe und Prozente

    Datum: 08/2016
    Autor: Rebekka Baus/Annette Kamps

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