Mehr zum Studienangebot
Das Wirtschaftsrecht gewinnt insbesondere aufgrund der in den letzten Jahren rasant anwachsenden internationalen Wirtschaftsbeziehungen mehr und mehr an Bedeutung. Neuer Gestaltungs- und Handlungsbedarf wird in den klassischen Wirtschaftsbereichen hervorgerufen. Aber auch das Feld der Restrukturierung und Sanierung darf angesichts der aktuellen Marktlage nicht vernachlässigt werden; es stellt daher den zweiten zentralen Themenbereich des Studiengangs dar.
Zahlreiche Synergieeffekte von Wirtschafts- und Insolvenzrecht tragen zu neuen Impulsen und damit zu neuen Herausforderungen bei. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen aber auch die Erwartungen an hochqualifizierte Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten Beratung wird nur derjenige gerecht werden können, der sich nicht ausschließlich auf ein Fachgebiet konzentriert, sondern Kenntnisse aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts vorweisen kann.
Vermittelt werden fundierte Kenntnisse im Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht. Darüber lernen die Studierenden Schnittstellen zu ausgewählten Bereichen des Wirtschaftsrechts kennen und werden auf diese Weise für verschiedene Fragestellungen sensibilisiert. Der Masterstudiengang kombiniert die Vermittlung von wissenschaftlich fundiertem Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug. Ziel des Studiengangs ist es, die Teilnehmer zu befähigen, juristische Problemstellungen auch vor dem Hintergrund betriebswirtschaftlicher Praktikabilität zu strukturieren. Gleichzeitig betonen internationale Inhalte der Lehrveranstaltungen die globale Orientierung dieses Studiengangs. Fallstudien runden ergänzend und unterstützend die Vorlesungen ab.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den juristischen Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“.
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