Mehr zum Studienangebot
Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es dem spezialisierten Juristen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.
Für den schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwalt sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die im März 2003 getroffene Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher dem Volljuristen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Wissenschaftlern und Praktikern gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmer auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Juristen, Ökonomen und Mathematiker, die eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen, einer Anwaltskanzlei oder einer Bank anstreben. Angesprochen sind nicht nur Berufserfahrene, sondern auch junge Absolventen und Berufseinsteiger sowie Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. Der Studiengang steht - nach Absolvierung eines Vorschaltkurses - auch Absolventen anderer Fachrichtungen offen.
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