Mehr zum Studienangebot
Der Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions LL.M./EMBA“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist im europäischen Vergleich in vielerlei Hinsicht einzigartig:
Die Teilnehmer dieses Studiengangs haben die Möglichkeit, sich berufsbegleitend in nur drei Semestern zu einem qualifizierten M&A-Berater weiterzubilden. Namhafte Dozenten vermitteln auf höchstem Niveau sowohl den theoretischen als auch den praktischen Hintergrund. Dies garantiert unseren Absolventen eine Ausnahmestellung auf dem Markt hochspezialisierter M&A-Experten und damit ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Kooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ermöglicht es den Teilnehmern, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten. Dies befähigt sie zu interdisziplinärem Denken und Handeln und ermutigt zugleich zu dem in der Praxis unverzichtbaren „Blick über den Tellerrand hinaus“.
Unsere Praxisdozenten sind in den führenden Kanzleien und Unternehmensberatungen im In- und Ausland tätig, die sich im Bereich M&A spezialisiert haben. Sämtliche Lehrenden verfügen über eine erstklassige Reputation. In dieser Form einmalig ist das Prinzip des Co-Teaching: Jedes Modul wird von mehreren Dozenten gestaltet, von denen einige aus der Wissenschaft und andere aus der Praxis kommen. Dies bietet die Gewähr dafür, dass den Teilnehmern ein fundiertes wissenschaftliches Fachwissen kombiniert mit dem letztlich entscheidenden Praxisbezug vermittelt wird.
Einmalig ist auch, dass jeder Teilnehmer – ganz gleich ob Jurist oder Wirtschaftswissenschaftler – zwischen zwei Abschlüssen wählen kann: Je nachdem, ob man sich für den Schwerpunkt der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften entscheidet, wird den Absolventen bei erfolgreichem Abschluss der anerkannte akademische Grad „Master of Laws (LL.M.)“ bzw. „Executive Master of Business Administration (EMBA)“ verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts im Sinne von § 14i der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmern nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.“
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