ERASMUS-Auslandspraktikum (SMP)
Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)
Voraussetzungen
Eine Alters- und Fachbeschränkung für das ERASMUS-Praktikum existiert nicht. Das Stipendium richtet sich an Studierende ab dem ersten Semester bis hin zur Promotion.
Die Immatrikulationsbescheinigung ist vorzulegen.
Praktika in den folgenden Institutionen werden nicht gefördert:
• Europäische Institutionen
• Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten (um mögliche Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden);
• nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften, Konsulate usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland;
• Vertretungen oder öffentliche Einrichtungen des Herkunftslandes des Studierenden (z.B. Kultur-institute oder Schulen), sofern der transnationale Mehrwert des Praktikums im Training Agree-ment nicht gegeben ist. Kann jedoch der transnationale Mehrwert dargelegt werden, so ist das Praktikum förderfähig
Bewerbungsverfahren
Die Information und Beratung erfolgt über das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule. Auch die Bewerbung ist direkt bei der Hochschule einzureichen.
Kontakt
Ralf Meuter
Tel.: +49 (0) 228 882-277
E-Mail: meuter@daad.de
Zur Website des Anbieters