BAföG: Alles Wichtige auf einen Blick

Wer gerade studiert oder ein Studium beginnen möchte, kann unter gewissen Voraussetzungen BAföG beantragen. Aber: Nicht jeder hat einen BAföG-Anspruch und auch der monatliche Betrag ist bei jedem unterschiedlich. Wie man all das herausfindet und ob man BAföG immer zurückzahlen muss - das verraten wir dir jetzt.

William Potter/shutterstock.com
.
Arbeitgeber

Berufseinstieg bei der Generali: Interview mit Ruth

.
Life @ Work

Sabbatical – Was ist bei der Auszeit vom Job zu beachten?

BAföG - was ist das eigentlich genau?

Unter dem Begriff BAföG versteht man die staatliche Sozialleistung, die Schüler und Studenten während ihrer Ausbildungszeit erhalten können. Die Abkürzung steht für das undesusbildungsrderungsesetz, welches es seit 1971 gibt. Ziel ist, dass alle Schüler und Studenten einem Bildungsweg nachgehen können, ohne dass nebenher gearbeitet werden muss. Somit werden explizit Schüler und Studenten aus einkommensschwachen Elternhäusern gefördert.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Grundsätzlich gilt: junge Erwachsene, die einen weiterführenden Schulabschluss oder berufsqualifizierenden Abschluss erreichen wollen, können BAföG beantragen. Allerdings gibt es einige Anforderungen, die du erfüllen musst, damit du auch BAföG berechtigt bist. Können deine Eltern nicht alleine für dein Studium aufkommen, darfst du in der Regel BAföG beziehen. Studierst du an einer Uni, Fachhochschule oder Akademie, musst du zunächst in der Lage sein, deinen angestrebten Abschluss in Regelstudienzeit zu erreichen. Um das zu belegen, musst du spätestens zu Beginn des fünften Fachsemesters einen Leistungsnachweis erbringen. Aber mach dir keine Gedanken, wenn wenn du jetzt schon weißt, dass du ;über die Regelstudienzeit hinaus studieren wirst. Wenn das der Fall ist, kann deine Förderung mithilfe von einem Studienabschlusskredit gewährleistet werden. Wichtig ist nur, dass es sich um deine erste Hochschulausbildung, also Bachelor und/oder Master, handelt. Bei Beginn deines Bachelors darfst du nicht älter als 30 Jahre sein, bei einem Master liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren. Bist du also älter oder befindest dich vielleicht sogar im Zweitstudium und benötigst BAföG? Dann schau auf jeden Fall bei den Regelungen für das → elternunabhängige BAföG vorbei.

Aktuelle Jobs auf staufenbiel.de

Allianz

Mathematiker, Physiker, Informatiker (m/w/d)

Blue Ocean Entertainment

(Bilanz-)Buchhalter (m/w/d)

Generali Deutschland AG

Praktikant (m/w/d) im Team Produktentwicklung der Generali Health Solutions GmbH

Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt die Förderung erst ab der 10. Klasse - und das nur, wenn du aus diversen Gründen nicht mehr bei deinen Eltern lebst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du deinen Abschluss nicht in der Nähe deines Elternhauses machst, du verheiratet oder geschieden bist oder dein eigener Haushalt vorliegt, in dem eigene Kinder betreut werden.

Mit der BAföG-Reform 2019 werden die Freibeträge für das Einkommen deiner Eltern in drei Stufen bis 2021 angehoben, sodass mehr Menschen BAföG-berechtigt sind. 

Wie beantragt man BAföG?

Das BAföG kannst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Die auszufüllenden Formulare bekommst du zum Beispiel im Internet. Mittlerweile kannst du aber auch online mittels eID oder De-Mail deinen Antrag stellen, so kann dein Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden. Beachte, dass der Erstantrag dem zuständigen Amt spätestens im Monat des Studiums vorliegen muss, sprich beispielsweise im Oktober, wenn du zum Wintersemester studieren möchtest. Der Wiederholungsantrag muss spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraum eingereicht werden, damit keine Zahlungslücke entsteht.

Insgesamt gibt es acht Formblätter, die die unter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php einsehen kannst. Jedoch musst du nicht alle Formulare ausfüllen, wenn du nicht gerade im Ausland studieren möchtest oder deine Eltern erst seit Kurzem in Deutschland sind.

  • Auf dem ersten Formblatt werden Daten, wie deine Bankverbindung, Steuer-ID oder dein Vermögen vermerkt. Dein Vermögen muss außerdem belegt werden. Dazu zählen Sparbücher, Girokonten, Wertpapiere, sowie ein eigenes Auto oder Motorrad.
  • Bei der ersten Anlage des ersten Formblattes wird dein Werdegang skizziert. Hier kannst du dich an deinem aktuellen Lebenslauf entlanghangeln. Vergiss auf keinen Fall, deine Immatrikulationsbescheinigung, sowie deinen Miet- und Krankenversicherungsnachweis, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern lebst, an den Antrag anzuhängen.
  • Die zweite Anlage des ersten Formblattes muss nur ausgefüllt werden, wenn du bereits Kinder hast. Hast du Kinder, bekommst du einen Kinderbetreuungszuschlag, wenn du eine Kopie der Geburtsurkunde einreichst.  
  • Beim dritten Formblatt müssen deine leiblichen oder Adoptiv-Eltern persönliche Daten, sowie das Einkommen angeben. Hierbei dürfen Einkommens- und Geschwisternachweise, sowie Riesterbeiträge und Behinderungsgrade, welche vom Elterneinkommen abgezogen werden, nicht fehlen. Bist du verheiratet, muss dein Ehegatte bzw. deine Ehegattin genau wie deine Eltern die eigenen persönlichen Daten angeben und das Einkommen belegen. Zudem fordert das Amt eine Heiratsurkunde.
  • Wenn du (Halb-)Waisenrente erhältst, musst du deinen aktuellen Waisenrentenbescheid, sowie die Sterbeurkunde des Elternteils einreichen.
  • Hast du geerbt oder (Teil-)Eigentum an Wertgegenständen, Immobilien oder Grundstücken, musst du auch hierfür Nachweise an den Antrag anfügen.

Vergiss nicht, dass du jedes Jahr bestimmte Teile vom BAföG-Antrag aktualisiert einreichen musst. Dazu gehören NICHT die erste Anlage des ersten Formblattes, dein Mietnachweis (es sei den, du bist nach dem ersten Antrag umgezogen). Die Geburtsurkunde deines Kindes oder Heiratsurkunde musst du ebenfalls nur einmalig einreichen. 

Wie viel BAföG bekommen ich?

Die Förderungssatz liegt bei maximal 853 Euro pro Monat. Für Studierende mit Kind gelten höhere Förderungssätze. Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, bekommst du tendenziell mehr BAföG. Gehst du noch zur Schule, bekommst du in der Regel 243 Euro pro Monat, wenn du bei deinen Eltern lebst. Lebst du nicht mehr zuhause, bekommst du circa 580 Euro. Schüler-BAföG wird vom Staat als Zuschuss gesehen - du musst es also nicht zurückzahlen.

Gehst du derzeit auf eine Berufsfachschule (mindestens zwei Jahre) und hast vorher keine Berufsausbildung gemacht oder auf ein Berufskolleg, bekommst du bis zu 317 Euro. Benötigst du eine eigene Wohnung, kannst du bis zu 590 Euro erhalten.

Bist du aktuell auf einer Berufsfachschule (weniger als zwei Jahre) ohne vorheriger Berufsausbildung, Fachoberschule (FOS) oder bist mindestens in der 10. Klasse, kannst du mit eigener Wohnung bis zu 590 Euro erhalten.

Gehst du derzeit nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Abendrealschule oder Fachoberschule (mit abgeschlossener Ausbildung) und wohnst bei deinen Eltern, bekommst du um die 439 Euro. Benötigst du in dieser Situation eine eigene Wohnung, erhälst du maximal 673 Euro.

Bist du aktuell auf einem Abendgymnasium, auf ein Kolleg (nicht Berufskolleg) oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf eine Fachschule, kannst du ohne eigene Wohnung bis zu 510 Euro bekommen, mit Wohnung sind es maximal 708 Euro.

Gehst du auf eine Berufsaufbauschule, Akademie oder eine Fachhochschule, kannst du ohne eigene Wohnung maximal 537 Euro erhalten, mit eigenem Hausstand sind es bis zu 735 Euro.

Der BAföG Höchstsatz steigt monatlich von 735 Euro auf 861 Euro. Hier sind bereits der Grundbedarf, eine Wohnpauschale und Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Der Wohnzuschlag, welcher im BAföG-Bedarf enthalten ist, steigt von 250 auf 325 Euro.

Wenn du wissen willst, mit wie viel BAföG du persönlich rechnen kannst, versuch's einfach mal mit diesem BAföG Rechner.

Darf ich zusätzlich arbeiten gehen?

Wenn du BAföG bekommst und neben deinem Studium arbeiten gehen möchtest, darfst du durchschnittlich 450 Euro im Monat zusätzlich verdienen. Du gibst also nicht dein monatliches Einkommen an, sondern das gesamte Einkommen, das du im Bewilligungszeitraum verdienen wirst. Ist dein Job beispielsweise auf ein Jahr befristet, darfst du einen bestimmten jährlichen Freibetrag nicht überschreiten. Der Freibetrag setzt sich aus deinen maximalen jährlichen Einkünften (3.480 Euro) plus Werbungskosten (1000 Euro) und Sozialabgaben (circa 954 Euro) zusammen. Die Werbungskosten sind die Kosten, die du aufgrund deines Jobs stemmen musst. Somit darfst du umgerechnet statt den 3.480 Euro tatsächlich 5.434 Euro im Jahr bzw. 452 Euro im Monat dazu verdienen.

Aber es gibt noch eine Ausnahme: Bist du geringfügig beschäftigt, kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dadurch kannst du statt 5.434 Euro 6.168 Euro im Jahr bzw. 514 Euro pro Monat verdienen, ohne dass dir dein BAföG gestrichen wird.

Doch was passiert, wenn du den Freibetrag übersteigst? Bist du beispielsweise rentenversicherungspflichtig und verdienst anstelle der 452 Euro 500 Euro im Monat, wird dir die Differenz, also die 38 Euro, vom BAföG abgezogen.

Bist du derzeit noch über ein Elternteil familienversichert, darfst du nicht mehr als 425 Euro im Monat verdienen, da du sonst gesetzlich versichert bist und Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst. 

Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Grundsätzlich gilt: Die monatlichen Raten für die BAföG-Rückzahlung liegen bei mindestens 105 Euro pro Monat. Die Raten werden einmal in drei Monaten eingezogen. Die Rückzahlung muss innerhalb von 20 Jahren erfolgen. Zinsen musst du in der Regel nicht zahlen - es sei denn, du verpasst eine Ratenzahlung um mehr als 45 Tage. Die Verzugszinsen fallen auf die GESAMTE Darlehens(rest)schuld an! Die Gesamtrückzahlungssumme beträgt dennoch maximal 10.000 Euro. Bei Bachelor-Master-Kombinationen gilt diese Regelung für beide Studiengänge zusammen. Hast du in einem Jahr nach deinem Bachelor- oder Master-Abschluss ein geringes Einkommen, kannst du dich für dieses Jahr von der Rückzahlungspflicht befreien lassen.

Zahlst du die Raten frühzeitig ab, wird dir ein Nachlass von der Darlehens(rest)schuld gewährt. Absolvierst du deinen Studiengang früher als in Regelstudienzeit, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rückzahlungs- Feststellungsbescheides einen Teilerlass wegen sehr guter Studienleistung beantragen.

1/3 BAföG: Was man unbedingt wissen muss > 2/3 Auslands-BAföG beantragen: Worauf du achten muss > 3/3 Elternunabhängiges BAföG

Ähnliche Artikel

.
Studentenleben

GEZ für Studenten - kann ich mich befreien lassen?

Rundfunkgebühren sind vielen Studierenden ein Dorn im Auge. Schließlich musst du sie bezahlen - egal ob du öffentlich-rechtliche Dienste nutzt oder ni...

.
Studentenleben

Ehrenamtliches Engagement: Nicht nur für den Lebenslauf gut

Ehrenamtliches Engagement ist nicht nur gut für den Lebenslauf, sondern bringt dich auch fachlich und persönlich weiter. Diese Erfahrung hat Gerrit We...

.
Studentenleben

Die zehn größten Uni-Irrtümer

Das Leben an der Uni ist ein Dschungel an Irrtümern, den es zu durchqueren gilt. Werde ich als Absolvent reich? Und wird mich überhaupt jemand einstel...