Auswahlverfahren
Wer ein Master-Studium beginnen möchte, muss vorab die eine oder andere Hürde überwinden. Denn wie für den Job gilt hier: Die Bewerbung ist das A und O.

Bevor es mit dem Master-Studium losgehen kann, muss man einiges beachten. Denn der Master ist ein vom Bachelor getrennter Studiengang mit einem gesonderten Auswahlverfahren. Das bedeutet, dass ein Master-Studium andere Voraussetzungen und zulassungsrechtliche Beschränkungen hat als ein Bachelor-Studiengang.
Auswahlverfahren ist individuell geregelt
Hinzu kommt: die Bewerbung für das Studium ist nicht so einfach wie auf den ersten Blick gedacht. Das Auswahlverfahren ist meist von den Hochschulen individuell geregelt. Dennoch gibt es einige Gemeinsamkeiten. Grundsätzlich gilt: Master-Interessenten sollten sich darüber im Klaren sein, dass man sich für die meisten dieser Studiengänge nicht einfach einschreiben kann, sondern beim jeweiligen Anbieter bewerben muss.
Eingehend informieren
Die Mehrzahl der Master-Programme ist zulassungsbeschränkt. Hier kommt es vor allem auf die Note an – denn der hochschulspezifische Numerus Clausus muss vom Studien-Interessenten erfüllt werden. Teilweise wird die Eignung aber auch durch spezielle Aufnahmeprüfungen getestet. Zunächst einmal sollte er sich deshalb darüber informieren, ob sein jeweiliger Wunsch-Studiengang zulassungsfrei ist oder es sich um ein örtlich zulassungsbeschränktes Master-Programm handelt. Ist das Programm nicht zulassungsbeschränkt, fällt die Note nicht so sehr ins Gewicht, aber auch hier können andere Voraussetzungen eine Rolle spielen.
Früh loslegen
Auch bei der Bewerbung ergeben sich hier Unterschiede. Während man sich zu den zulassungsfreie Studiengängen meist ohne die sonst übliche Bewerbung unter Beachtung der jeweiligen Fristen meist relativ unkompliziert einschreiben kann, ist das bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen anders. Vor allem gilt: Da die Bewerbungsprozesse teilweise sehr zeitaufwendig sind, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig über das Auswahlverfahren und mögliche Fristen zu informieren.