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Bafög: Studienhilfe vom Staat

Durch die aktuelle Bafög-Änderung 2010 haben immer mehr Studierende eine Chance, Geld vom Staat zu erhalten. Jungen Menschen wird so die Möglichkeit gegeben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Das wichtigste zum Bafög:

Geld für's Studium
Dank der Bafög-Änderung gibt es mehr Geld für's Studium. (Bild: Vito Elefante/Fotolia)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög, ist die staatliche Förderung für Schüler und Studierende aus finanziell schwächeren Elternhäusern. Zum Wintersemester 2010/2011 tritt eine Neuregelung in Kraft, die unter anderem die Bedarfssätze von Bafög-Empfängern um zwei Prozent sowie die Freibeträge um drei Prozent erhöht. Zusätzlich wird die allgemeine Altersgrenze für Master-Studiengänge von 30 auf 35 Jahre angehoben.

2009 bekamen rund 870.000 Studierende und Schüler Bafög mit einem durchschnittlichen Förderungsbetrag von ca. 400 Euro. Allerdings gibt es nach wie vor Kriterien, die erfüllt werden müssen, um Bafög zu bekommen:

Auch Schüler können Bafög beantragen

  • Studium an einer Universität, Fachhochschule, etc. oder der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Realschule, Gymnasium) ab Klasse 10, wenn man nicht
    bei den Eltern wohnt,
    - da die Entfernung zur Ausbildungsstätte vom Elternhaus unzumutbar ist
    - da man einen eigenen Haushalt führt und verheirat oder in eingetragener Lebensgemeinschaft              verbunden ist
    - da man einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt
  • Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres, bei Master-Studiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Ausländer mit Aufenthaltsrecht

Bafög wird in der Regel nicht gewährt:

  • Bei einer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung (im dualen System)
  • Bei einem Alter über 30 Jahren. Gründe für die Verzögerung des Studienbeginns wären: Die Ausbildung über den zweiten Bildungsweg oder persönliche Gründe, etwa das Durchfallen im Auswahlverfahren.

Bei Auszubildenden, die bei Erreichen des 30. bzw. 35. Lebensjahres eigene Kinder unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen, verschiebt sich die Altersgrenze bis zum zehnten Geburtstag des Kindes.

Mehr Bafög für höhere Bedürfnisse

Dies ist jedoch noch nicht alles, was den Anspruch auf Bafög beeinflusst. Das Einkommen sowie das der Eltern und (eventuell) des Ehegatten spielen auch eine Rolle. Falls das Einkommen über den Freibetrag steigt, kann man weniger oder gar kein Bafög mehr erhalten. Folgende Freibeträge werden um drei Prozent erhöht:

  • für Ehegatte/ Lebenspartner des Auszubildenden Erhöhung von 520 Euro auf 535 Euro
  • für jedes Kind des Auszubildenden Erhöhung von 470 Euro auf 485 Euro

Hierbei wichtig: Für Auszubildende selbst bleibt der Freibetrag unverändert bei 255 Euro netto und somit 400 Euro brutto. Der Höchstbetrag liegt nun bei 670 Euro im Monat. Die Summe ist abhängig davon, ob:

  • es einen eigenen Hausstand gibt (Mietkostenzuschläge pauschalisiert)
  • man Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst zahlt
  • eigene Kinder hat (Betreuungszuschlag für jedes Kind)

Bafög ist allerdings kein Geschenk. Die Hälfte des Gesamtbetrages wird als zinsloses Darlehen betrachtet, das spätestens fünf Jahre nach Ende der Förderung zurückzuzahlen ist, insgesamt aber nicht mehr als 10.000 Euro. Das Geld kann in monatlichen Mindestraten von 105 Euro zurückgezahlt werden. Bei Darlehensnehmer/innen deren monatliches Einkommen maximal 1.070 Euro beträgt, kann man jedoch um Zahlungsaufschub bitten.

Der Staat erlässt außerdem auf Antrag Auszubildenden, die das Darlehen ganz oder teilweise vor Fälligkeit tilgen zwischen 8 und 50,5 Prozent dieses Betrages.
Mehr Informationen zum „Streber-Bonus“ und wie man hohe Rückzahlungen vermeidet

Eckpunkte der Bafög-Änderung 2010:

  • Die Bedarfssätze steigen um zwei Prozent und Freibeträge um drei Prozent
  • Minijobs bis 400 Euro brutto bleiben anrechnungsfrei
  • Die Mietkostenzuschläge werden künftig pauschal ohne besondere Nachweise berücksichtigt
  • Altersvorsorgebeiträge werden in bestimmtem Umfang zugunsten der Auszubildenden bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Dasselbe gilt für Altersvorsorgevermögen
  • Die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren wird für Master-Studiengänge auf 35 Jahre angehoben
  • Für Ehegatten geltenden Vorschriften gelten auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Am wichtigsten ist jedoch: Antrag früh genug stellen! Das Durchforsten der Steuerunterlagen der Eltern oder die Ausbildungsbestätigung können mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Bearbeitung des Antrags durch das Bafög-Amt kann noch einmal zwei bis drei Monate dauern. Man sollte sich daher schon im Vorfeld darüber im Klaren sein, ab wann man Förderung benötigt und sich Zeit nehmen, die Unterlagen zu komplettieren. Damit stellt man sicher, dass man Bafög dann bekommt, wenn man es braucht.

Datum: 12/10

Bafög-Antrag: Termine nicht verpassen
Bafög-Rückzahlung: Teilerlässe und Prozente

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