Endlich Student: Studentenjobs
Viele Studenten sind gezwungen, ihr Studium mit Hilfe von Studentenjobs zu finanzieren, weil der Unterhalt der Eltern und das Bafög nicht ausreichen. Doch wofür soll man sich entscheiden: Mini-Job, studentische Hilfskraft oder bezahltes Praktikum?

Generell fallen bei allen Möglichkeiten keine Sozialabgaben an, wenn der Job unter der 400-Euro-Grenze liegt oder auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage begrenzt ist. Für ein Einkommen von 400 bis 800 Euro werden reduzierte, stufenweise steigende Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Außerdem muss sich der Student selbst krankenversichern. Ab 800 Euro müssen 9,8 Prozent des Einkommens an die Rentenkasse bezahlt werden. Diese Regelungen gelten auch für freiwillige Praktika, bei einem Pflichtpraktikum ist man von sämtlichen Sozialabgaben befreit.
Aufpassen muss man bei Bafög und Kindergeld. Verdienen Studenten mehr als 400 Euro im Monat, wird das Bafög gekürzt.
Auch der Anspruch auf Kindergeld kann durch die Ausführung eines Studentenjobs beeinflusst werden. Bis zum Jahr 2011 durften Studenten nicht mehr als 8.004,- Euro verdienen. Seit 2012 müssen Eltern fällt die Einkommensüberprüfung nun weg und vereinfacht das Verfahren erheblich: Befindet sich das Kind in der ersten Ausbildung, wird das Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren gezahlt. Wird eine zweite Ausbildung angeschlossen, sollte man jedoch darauf achten, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu jobben. Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Kinderanzahl und beträgt beim ersten und zweiten Kind 184,- , beim dritten Kind 190,- und bei jedem weiteren Kind 215,- Euro.
Datum: 05/2012
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