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Endlich Student: Studentenjobs

Viele Studenten sind gezwungen, ihr Studium mit Hilfe von Studentenjobs zu finanzieren, weil der Unterhalt der Eltern und das Bafög nicht ausreichen. Doch wofür soll man sich entscheiden: Mini-Job, studentische Hilfskraft oder bezahltes Praktikum?

Generell fallen bei allen Möglichkeiten keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungen an, wenn der Job unter der 450-Euro-Grenze liegt. Außerdem, wenn er auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist oder die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Wer ab dem 01. Januar 2013 einen Nebenjob unterhalb der Verdienstgrenze von 450 Euro antritt, muss aber Rentenversicherungsbeiträge bezahlen oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Außerdem muss sich der Student in jedem Fall selbst krankenversichern, wenn nicht die Familienversicherung greift. Aufpassen muss man beim Bafög. Verdienen Studenten mehr als 400 Euro im Monat, wird das Bafög gekürzt.

Midi-Jobs

Beschäftigungen mit einem Bruttolohn zwischen 450,01 und 850 Euro heißen Midi-Jobs. Für sie fallen allmählich steigende Sozialversicherungsbeiträge an. Ab 850 Euro müssen 9,45 Prozent des Einkommens an die Rentenkasse bezahlt werden. Diese Regelungen gelten auch für freiwillige Praktika. Bei einem Pflichtpraktikum ist man jedoch von sämtlichen Sozialabgaben befreit.

Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld wird durch den Studentenjob nicht beeinflusst. Denn seit 2012 fällt die Einkommensüberprüfung weg und vereinfacht das Verfahren erheblich: Befindet sich das Kind in der ersten Ausbildung, wird das Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren gezahlt. Wer eine zweite Ausbildung anstrebt, sollte jedoch darauf achten, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu jobben. Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Kinderanzahl. Beim ersten und zweiten Kind beträgt es 184, beim dritten Kind 190 und bei jedem weiteren Kind 215 Euro.

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Steuern und Abgaben

Studenten haben steuerrechtlich keinen Sonderstatus. Wer mehr als 450 Euro verdient, muss seinem Arbeitgeber für Abrechnungszwecke die eigene Steuer-ID-Nummer mitteilen und angeben, ob es sich um seinen Haupt- oder einen Nebenarbeitgeber handelt. Die notwendigen Angaben stehen zusammengefasst auf einem Finanzamtsschreiben, das jeder im Jahr 2012 erhalten hat, oder im letzten Steuerbescheid. Das Jobben "auf Steuerkarte" ist für Studenten meist günstiger, da Steuerfreibeträge durch den

Verdienst selten überschritten werden. Wer im Jahr nicht mehr als 8.130 Euro verdient, zahlt keine Steuern oder erhält sämtliche einbehaltene Steuer in voller Höhe zurück. Allerdings muss am Jahresende dafür eventuell eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Je nachdem, ob der Student allein erziehend oder verheiratet mit oder ohne Kind ist, erhöht sich der steuerfreie Betrag entsprechend.Wie viel Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt wurde, können Arbeitnehmer der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen, die sie von Ihrem Arbeitgeber am Jahresende oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommen.

Alle steuerrechtlichen Vergünstigungen wie Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten auch für Studenten. In den meisten Fällen ist es für sie günstiger, im Anstellungsverhältnis zu arbeiten als Rechnungen zu stellen oder mit einem Gewerbeschein zu jobben.

Datum: 01/13

Werkstudentenjobs:

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