Studiengebühren

- Studiengebühren - ein kontroverses Thema. (Bild: sandramo / iStock)
Wozu müssen Studiengebühren bezahlt werden?
Die Zahlung von Studiengebühren dient der Verbesserung der allgemeinen Lage an den Hochschulen. Mit den Geldern werden u. a. Bibliotheksbestände aufgestockt, Lehrkräfte eingestellt und Internet- und Arbeitsräume zur Verfügung gestellt.
Welche Formen von Studiengebühren gibt es und wie hoch sind sie?
Neben den allgemeinen Studiengebühren gibt es die Langzeitstudiengebühren, Gebühren für ein Zweitstudium und für Senioren. Die allgemeinen Gebühren belaufen sich in den Bundesländern, die Gebühren erheben auf 500 Euro. Langzeitstudierende, Senioren und Personen im Zweitstudium zahlen zwischen 450 und 900 Euro.
Wo gibt es überall Studiengebühren?
Zum Wintersemester 2006/07 führten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als erste deutsche Bundesländer allgemeine Studiengebühren ein. Im Sommer darauf folgten Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg und im Winter Hessen und das Saarland. In Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es Langzeitstudiengebühren, in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist ein Zweitstudium kostenpflichtig.
Einige Bundesländer haben inzwischen schon wieder die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren beschlossen. So werden in NRW ab dem Wintersemester 2011/12 keine Gebühren für ein Erststudium mehr fällig. Baden-Württemberg folgt ein Semester später und Hamburg verzichtet auf die Erhebung von Studiengebühren ab dem Wintersemester 2012/13.
Kann ich das Bundesland wechseln, um die Gebühren zu sparen?
Ja, das ist möglich. Die Idee Studenten, welche ihr Abitur in einem anderen Bundesland abgelegt haben, allgemeine Studiengebühren zahlen zu lassen, wurde als verfassungswidrig eingestuft. Rheinland-Pfalz und Bremen haben jedoch ein Gesetz beschlossen, das Studiengebühren für externe Studierende, die nicht im Bundesland wohnen, vorsieht. Aufgrund der Ungleichbehandlung von Studierenden wurde das Gesetz jedoch gestoppt und wurde inzwischen im Fall von Bremen vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.
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