Ombudsmann

- Ombudsfrau bei der Arbeit. (Bild: Sandor Jackal / Fotolia)
Was ist ein Ombudsmann?
Ein Ombudsmann ist ein unparteiischer Ansprechpartner, der in Streitfällen als Vertrauensperson auftritt. Er betrachtet den Streitfall aus einer unabhängigen Perspektive, schlichtet zwischen den beteiligten Parteien und ist bemüht, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Im Hochschulbereich berät der Ombudsmann in Fällen, in denen wissenschaftliches Fehlverhalten – etwa Falschangaben oder Verletzung geistigen Eigentums – vermutet wird.
Welche Funktionen hat ein Ombudsmann?
Der Ombudsmann einer Hochschule berät diejenigen, die ihn über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren oder greift Hinweise auf, die auf ein solches Verhalten hinweisen. Er prüft die Vorwürfe und kann gegebenenfalls ein Untersuchungsgremium einsetzen.
Wer kann Ombudsmann an einer Hochschule werden?
Ein Ombudsmann ist in der Regel ein erfahrener Hochschullehrer oder Wissenschaftler. Er sollte sich idealerweise in einer unabhängigen Position befinden, so dass er durch die ihm zugehenden Informationen nicht in Gewissenskonflikte gerät. Diese Problematik könnte auftreten, wenn beispielsweise ein Institutsleiter oder Dienstvorgesetzter zum Ombudsmann bestellt wird. Als bundesweite Anlaufstelle dient außerdem der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzte Ombudsmann für die Wissenschaft. Sie steht allen wissenschaftlich in Deutschland tätigen Personen offen.
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