NC – Numerus Clausus

- In einigen Studiengängen entscheidet die Abiturnote über eine Zulassung. (Bild: Joachim Wendler / Fotolia)
Was ist ein NC?
Numerus clausus (lat.) bedeutet „geschlossene Anzahl“ und wird häufig als Synonym für Zulassungsbeschränkung zu bestimmten Studienfächern an Hochschulen benutzt. Übersteigt die Nachfrage nach Studienplätzen die Kapazitäten eines Fachs, können Bundesländer oder einzelne Hochschulen Begrenzung beantragen.
Unterschieden wird zwischen bundesweitem und hochschulinternem NC: Wer sich um ein Studium bewerben will, bei dem die Zulassung mit bundesweitem NC geregelt ist (etwa Medizin), der muss sich über die Webseite hochschulstart.de bewerben. Beim lokalen NC obliegt die Auswahl der jeweiligen Hochschule.
Was sind die Kriterien für einen NC?
Die Auswahlregelungen für den NC sind durch einen Staatsvertrag der Bundesländer und die jeweiligen Hochschulgesetze festgelegt. Zu den Kriterien gehören die Abiturdurchschnittsnote und die Wartezeit, die zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um einen Studienplatz vergangen ist. Bei internen Beschränkungen können Hochschulen weitere Kriterien, wie Eignungstests, Auswahlgespräche oder den Nachweis studienfachspezifischer Praxiserfahrung heranziehen.
Woraus ergibt sich ein NC-Wert?
NC-Werte ergeben sich in jedem Verfahren neu aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber. Der Zulassungsrang gibt an, welche Note oder wie viele Wartesemester die letzte zugelassene Person aufweist. Die NC-Werte der vergangenen Semester bieten eine grobe Orientierung.
Wie erfolgt mittels des NC die Vergabe der Studienplätze?
20 Prozent der verfügbaren Studienplätze werden entsprechend der Abiturdurchschnittsnote vergeben. Weitere 20 Prozent der Zulassungen erfolgen über die Warteliste. Die verbleibenden 60 Prozent werden nach hochschuleigenen Auswahlverfahren verteilt.




