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Jobben

Viele Studenten sind auf einen Nebenjob angewiesen. (Bild: Kati Molin / Fotolia)
Viele Studenten sind auf einen Nebenjob angewiesen. (Bild: Kati Molin / Fotolia)

Wieso jobben?

Studieren ist nicht gerade billig: Miete, Mensa, Bücher, Studiengebühren - das alles will bezahlt werden. Um den studentischen Geldbeutel zu entlasten und vielleicht noch etwas für den nächsten Urlaub zurückzulegen, gehen viele Studenten jobben. Einige Dinge muss man allerdings beim Studentenjob beachten:

Wie viel darf ich neben dem Studium jobben?

Das Studium ist die Hauptbeschäftigung der Studierenden, deswegen darf ein Student nicht uneingeschränkt jobben.
Ein ordentlich eingeschriebener Student darf währen des Semesters maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten und 400 Euro im Monat verdienen, sonst rutscht er in die Sozialversicherungspflicht und der Anspruch auf BaföG kann gekürzt werden.

Wer einen Job hat, der mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, gilt als Teilzeitstudent, was ebenfalls Auswirkungen auf BaföG und Studiengebühren haben kann. In den Semesterferien können Studenten Vollzeit arbeiten. Eventuell gezahlte Sozialabgaben können sie sich im Folgejahr über eine Einkommenssteuererklärung erstatten lassen – sofern die Grenze von 8.004 Euro (zzgl. 900 Euro Werbungskostenpauschale) nicht überstiegen wird.

Was muss ich bei meinem Studentenjob beachten?

Solange Studenten noch über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert sind (bis einschließlich 25 Jahre), darf das monatliche Einkommen 400 Euro in einem Minijob (ohne Abgaben) nicht überschreiten, da sonst eine eigene studentische Krankenversicherung abheschlossen werden muss. Wenn ein Student noch Kindergeld bekommt, ist es wichtig darauf zu achten, dass der jährliche Verdienst nicht über 8.004 Euro liegt. Die Kindergeldkasse kann sonst im Ernstfall das für das ganze Jahr gezahlte Kindergeld zurückfordern.

Wer mehreren Jobs neben dem Studium nachgeht sollte wissen, dass jeder nur einen Minijob haben kann – jeder weitere Job ist sozialversicherungspflichtig und somit mit Abzügen belastet.

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