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Freiversuch

Studieren mit Netz und doppeltem Boden. (Bild: toniboni / Photocase)
Studieren mit Netz und doppeltem Boden. (Bild: toniboni / Photocase)

Was ist ein Freiversuch?

Ein Freiversuch, umgangssprachlich Freischuss, bezeichnet an Hochschulen einen Prüfungsversuch, der im Falle des Nichtbestehens der Prüfung als nicht unternommen gilt. Möglich ist ein Freiversuch nur, wenn die Prüfung erstmalig abgelegt wird und die Prüfungsanmeldung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Ob ein Freiversuch in einem Studiengang vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung ab.

Welchen Zweck erfüllt die Freiversuchsregelung?

Die Freiversuchsregelung hat das Ziel, die Studierenden zu einem frühen Prüfungsantritt und schnellen Abschluss zu motivieren und somit die Studienzeiten zu verkürzen. Für den Prüfling hat ein Freiversuch den Vorteil, dass mögliche negative Konsequenzen einer Prüfungsteilnahme wegfallen. Besteht er die Prüfung im Freiversuch nicht, gilt sie als nicht unternommen. Darüber hinaus ermöglicht der Freiversuch im Falle des Bestehens eine Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung, wenn der Prüfling mit der im ersten Versuch erzielten Note nicht zufrieden ist. Gewertet wird im Fall der Prüfungswiederholung nur das bessere Ergebnis.

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