Exmatrikulation

- Exmatrikulation - und wie geht's jetzt weiter? (Bild: pixhunter / Fotolia)
Was bedeutet Exmatrikulation?
Die Exmatrikulation ist die endgültige Abmeldung eines Studenten von einer Hochschule. Der Studentenstatus erlischt hiermit.
Wann erfolgt eine Exmatrikulation?
In der Regel erfolgt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist unzulässig. Nur bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, z. B. bei einem angestrebten Hochschulwechsel.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Exmatrikulation?
Auch vor Studienabschluss kann innerhalb der Rückmeldefrist ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Die Entscheidung, das Studium abzubrechen, kann hierfür ein Grund sein. Vor der Exmatrikulation müssen der Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek und - je nach Hochschule - weitere Unterlagen, z. B. das Studienbuch, vorgelegt werden. Den Antrag auf Exmatrikulation erhalten Studenten auf der Webseite der Hochschule, beim Studierendensekretariat und beim Prüfungsamt. Von der Hochschule exmatrikuliert werden auch Studenten, die sich nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet haben.
Welche Konsequenzen hat eine Exmatrikulation?
Mit der Exmatrikulation erlöschen alle Rechte und Pflichten des Studenten. Die Exmatrikulation muss bei Studenten, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, durch die Universität der zuständigen Krankenversicherung gemeldet werden. Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation besteht die Möglichkeit der Erstattung bereits bezahlter Gebühren und Beiträge. Ein Studiengebühren-Darlehen muss bei einer Exmatrikulation gekündigt werden.
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