Planen mit Bafög

Wer im Bachelor-Studium schon Bafög bekommen hat, kann das auch für das Master-Studium beantragen. Laut Bafög-Gesetz muss auch kein bestimmter fachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master bestehen. Studenten, die vor dem 35. Lebensjahr ein Master-Studium beginnen, können ebenfalls noch Bafög bekommen.
Die Förderung endet normalerweise mit dem Ende des Bachelor-Studiums, also etwa am Abgabetermin für die Bachelor-Arbeit oder am letzten Prüfungstermin. Zwischen Ende des Bachelor-Studiums und Beginn des Master-Studiums kann also eine Lücke entstehen, für die Studenten keine Förderung mehr erhalten.
Für diesen Fall gibt es eine Übergangsregelung. Sie gilt jedoch nur für einen Monat, in denen Studenten zwischen Bachelor und Master weiter Bafög bekommen.Das Deutsche Studentenwerk empfiehlt, Bafög für den Master spätestens zwei Monate vor Ablauf der Förderung für den Bachelor zu beantragen.
Zudem ist eine durchdachte Zeitplanung sinnvoll; wer den Bachelor im August abschließt und im Oktober ein Master-Studium aufnimmt, vermeidet lange Pausen. Weiterlesen: Planen mit Kindergeld





