Für die Rente: Bei der Arbeitsagentur melden

Die Zulassung zum Master ist noch nicht da, der Bachelor ist gerade in Arbeit. Bachelor-Studenten, die mit einer Pause rechnen, sollten sich für die Zeit nach dem Bachelor bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend melden. Arbeitssuchend melden sich die Studenten, die im Studium nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung gearbeitet haben.
Die Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit ist wichtig für die spätere Rentenversorgung. Spätestens drei Tage nach Abschluss sollte sie schriftlich, telefonisch oder online eingegangen sein. Einen persönlichen Termin sollten Studenten trotzdem vereinbaren, denn die telefonische Meldung wird laut Bundesagentur für Arbeit erst dann wirksam. Wer unsicher ist, sollte lieber bei der Agentur für Arbeit nachfragen und offene Punkte klären. Wer innerhalb von zwei Jahren mindestens 360 Tage in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. In dem Fall müssen sich Studenten arbeitslos melden. Weiterlesen: Fazit
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