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Expertentipps Teil zwei - Bafög

Das Master-Studium kann für Studenten ganz schön teuer werden – ein Finanzierungsplan muss her. Die Experten für Studienfinanzierung sagen, worauf es bei Studienkredit, Bafög und Stipendium ankommt.

Master finanzieren: Bafög

Kathrin Humpert (Bild: privat)

Kathrin Humpert ist Beraterin für Studienfinanzierung und Soziales an der Ruhr-Universität Bochum.

"Bafög-Unterstützung gibt es nur für das Erststudium. Dazu zählt nicht nur der Bachelor, sondern in vielen Fällen auch der Master. Das Master-Studium ist förderungsfähig, wenn der gewählte Studiengang einen Bachelor-Abschluss voraussetzt und berufsqualifizierend ist. Ein fachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master spielt dagegen keine Rolle bei der Entscheidung, ob ein Student Bafög bekommt oder nicht."

Ausnahmen inbegriffen

"Derzeit haben Studenten nur dann einen Anspruch auf Bafög, wenn sie zu Beginn des Master-Studiums das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben. Zum Herbst 2010 wird das Eintrittsalter auf 35 Jahre angehoben. Bei der Altersbeschränkung gibt es Ausnahmen, etwa für Studenten, die wegen Kindererziehung oder Krankheit erst später mit dem Master beginnen können. Die Höhe der Förderung hängt vom Bedarf und dem eigenen Einkommen und Vermögen ab. Außerdem wird das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners angerechnet. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Studenten, die vor dem Studium mehrere Jahre lang erwerbstätig waren. Eine individuelle Beratung bietet sich an. Alle Fragen beantworten die Studentenwerke an jeder Hochschule."

Weiter zu Teil drei: Stipendium

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